Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über von uns zu erbringende Leistungen in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.

 

1. Angebot, Vertragsschluß und Leistungspflichten

  1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Von uns erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich.
  2. Verträge und Änderungen von Verträgen mit uns kommen nur und erst dann zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge oder Bestellungen angenommen oder die von unseren Kunden bestellten Leistungen erbracht haben.
  3. Wir haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind.
  4. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen wir uns Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen.
  5. Alle an uns überlassene oder von uns angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmematerial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen verwahren wir mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens unseres Kunden nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sollten die vorgenannten Unterlagen und Dokumente versichert werden, hat der Kunde uns dies schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen.

 

2. Nutzungsrechte

  1. Mit der Erteilung des jeweiligen Auftrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind, erklärt der Kunde, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, die er uns übergibt, zustehen.
  2. Wir räumen den Kunden an den von uns erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen.
  3. Eine weitergehende Nutzung als in Ziffer 2.2 beschrieben ist unzulässig. Unseren Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vermieten oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen.
  4. Jede Verwertung der von uns erstellten Präsentationsleistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns unzulässig. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere Urheberrechte sind.
  5. Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc. bleiben ausschließlich im Eigentum von uns. Eine Überlassung dieser Originale ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.
  6. Sofern zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen oder sonstigen Leistungen von uns dem Kunden eingeräumt werden, sind uns mit Beendigung dieser Nutzungsrechte sämtliche Datenträger mit Programmen, Kopien, einschließlich Dokumentationen zu übergeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
  7. Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von uns erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können.
  8. Für den Erwerb der uneingeschränkten Nutzungsrechte an den von uns erbrachten Leistungen (z.B. Design & Layout Webseite) wird eine Einmalzahlung i.H.v. 25% des initialen Auftragswertes fällig. Mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages, gehen sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte des verwendeten Layouts und den verwendeten Grafiken des Projektes, weltweit und uneingeschränkt, sowie zeitlich unbegrenzt und exklusiv in dem Umfang auf den Käufer über.

 

3. Mitwirkungspflicht der Kunden

  1. Unsere Kunden haben uns bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter in der erforderlichen Anzahl zu unterstützen, und zwar insbesondere durch das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Entwürfen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dieses zur Leistungserbringung durch uns erforderlich ist.
  2. Sofern unsere Kunden zur Leistungserbringung durch uns Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen haben, sind uns diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des von den Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt dieser Kunde die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen. Unsere Kunden stellen sicher, dass wir zur Nutzung der uns übermittelten Materialien in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt sind.
  3. Sämtliche Mitwirkungshandlungen haben unsere Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.

 

4. Vergütungen

  1. Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
  3. Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung des mit dem Kunden insoweit vereinbarten Honorars (Präsentationshonorar). Sofern ein Honorar nicht vereinbart wird, gelten die ortsüblich angemessenen Preise.

 

5. Fristen und Termine

  1. Von uns angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese mit unseren Kunden ausdrücklich als verbindliche Fristen/Termine vereinbart wurden.
  2. Der Lauf von vereinbarten Leistungsfristen beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung.
  3. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, sofern Verträge mit unseren Kunden geändert oder ergänzt werden oder wenn unsere Kunden ihren Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommen.
  4. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und – sofern sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen – vollständig von unserer Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt.

 

6. Zahlungen

  1. Unsere Zahlungsansprüche werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens jedoch mit der Abnahme unserer Leistungen durch unsere Kunden.
  2. Abzüge, insbesondere von Skonti, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
    Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegen Zahlungsansprüche von devbite aufzurechnen. Eine Ausnahme bildet der Sachverhalt, dass die Forderungen des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer restlosen Bezahlung unser Eigentum.

 

7. Abnahme und Gefahrübergang

  1. Unsere Kunden haben die von uns vertragsgemäß erbrachten Leistungen jeweils unverzüglich abzunehmen, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Aufforderung durch uns.
  2. Nehmen Kunden Leistungen nicht fristgerecht (Ziffer 7.1) ab, können wir nach Mahnung unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder – ohne Nachweis der Höhe des Schadens – 10 v.H. der vereinbarten Netto-Vergütung. Den Kunden bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Sofern Leistungen auf Wunsch unseres Kunden versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der jeweiligen Leistung an das Transportunternehmen auf unseren Kunden über. Dieses gilt auch für Teillieferungen und auch dann, sofern eine frachtfreie Lieferung vereinbart wird.

 

8. Mängel

  1. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
    1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes:Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
    2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
  2. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
  3. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/Programmen Sicherungskopien herzustellen.
  4. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10.
  5. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.

 

9. Haftung

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend „Schadensersatzansprüche“) der Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden, die auf eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung zurückgehen, der Ãœbernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Kunde regelmäßig vertraut.
  2. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch uns ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch uns gehaftet wird. Vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht üblicherweise zu rechnen ist.
  3. Eine Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  4. Ziffer 9.6 gilt entsprechend.

 

10. Datenschutz

  1. Wir dürfen die unserer Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Zwecke verarbeiten und einsetzen.
  2. Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Ziffer sind Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken.

 

11. Abwerbungsverbot

Unsere Kunden sind sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit mit uns als auch ein Jahr nach ihrer Beendigung nicht berechtigt, unsere Mitarbeiter abzuwerben oder ohne unsere Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der betreffende Kunde an uns eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Betrages der von uns zuletzt an diesen Mitarbeiter von uns gezahlten Nettovergütung zu zahlen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für alle Leistungspflichten – auch die unserer Kunden – ist Dresden.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden ergebenen Streitigkeiten – auch aus Urkunden, Wechseln oder Schecks – ist Dresden.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens des Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

 

13. Teilunwirksamkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung werden wir mit unseren Kunden eine solche vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend rechtlich wirksam regelt.